Das Medienrecht in Deutschland regelt, dass den Kirchen Sendezeiten im Rundfunk, also in Radio und Fernsehen, zur Verfügung stehen. Dies gilt in besonderem Maße für die öffentlich-rechtlichen Sender aber zum Teil auch für den privaten Rundfunk.
Die Evangelisch-reformierte Kirche ist direkt beteiligt an:
Einen Fernsehgottesdienst überträgt das ZDF jeden Sonntag zwischen 9.30 und 10.15 Uhr, i.d.R. im Wechsel aus einer evangelischen und einer katholischen Kirche. Die ARD sendet Fernsehgottesdienste zu besonderen Anlässen.
Regelmäßige Radiogottesdienste sendet der Deutschlandfunk.
Das Foto zeigt eine ZDF-Kamerafrau und das Landesbläserensemble der Evangelisch-reformierten Kirche während des ZDF-Fernsehgottesdienstes zur Eröffnung des Calvinjahrs am 1. Februar 2009 aus der Emder Johannes a Lasco Bibliothek