Frühjahrssynode 2018 - Zweiter Tag


Die Gesamtsynode hat am Freitagvormittag ihre Beratungen zum Schwerpunktthema "Kirche im ländlichen Raum" wieder aufgenommen.


Öffnung für Theologinnen und Theologen anderer Kirchen

Die Evangelisch-reformierte Kirche will zukünftig auch Theologinnen und Theologen anderer Landeskirchen beschäftigten. Die Gesamtsynode im Kloster Möllenbeck hob einen Beschluss aus dem Jahr 2012 auf, der dies bislang verhinderte. Kirchenpräsident Heimbucher sagte, dass diese Bewerber von außerhalb die gleichen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen müssten wie die Theologen der reformierten Kirche. In einem Kolloquium werde geprüft, ob sie zur reformierten Kirchen passen.

Zuvor hatte die für Ausbildung zuständige Pastorin Hilke Klüver der Gesamtsynode die Nachwuchsprobleme vorgerechnet. Zukünftig könnten nicht alle freien Pfarrstellen mit jungen Theologinnen und Theologen besetzt werden. Von den zurzeit beschäftigten 133 Pastoren gehen bis 2025 38 in den Ruhestand. Dem stünden nur 14 Theologiestudierende sowie 14 junge Theologen gegenüber, die als Vikare oder Pastoren im Hilfsdienst beschäftigt sind. Viele von denen strebten zudem nur Teilzeitstellen an.

Klüver empfahl der Synode, den Weg zur Weiterbildung der Ältenstenprediger zu öffnen. Von diesen 58 ehrenamtlich Gottesdienste gestaltenden Personen, könnten sich einige vorstellen, dies auch hauptberuflich zu tun.

Der komplette Personalbericht als pdf


Beschäftigung von Nicht-Christen jetzt möglich
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

In der Evangelisch-reformierten Kirche können zukünftig auch Angehörige anderer Religionen oder Konfessionslose beschäftigt werden. Die Gesamtsynode im Kloster Möllenbeck verabschiedete einstimmig ein entsprechendes Gesetz. Damit schaffe die Reformierte Kirche die Voraussetzungen, dass die Auflagen des Europäischen Gerichtshofes zum kirchlichen Arbeitsrecht erfüllt werden können, sagte der leitende Jurist, Vizepräsident Helge Johr.

Der EuGH hatte am Dienstag, 17. April entschieden, dass, wenn die Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die Arbeit in einer kirchlichen Einrichtung gefordert werde, "objektiv" ein direkter Zusammenhang zwischen der Konfession und der Tätigkeit bestehen muss. Dies müsse im Einzelfall zudem gerichtlich überprüfbar sein, urteilten die Richter in Luxemburg.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Gesamtsynode über das kirchliche Arbeitsrecht beraten und sich damals für eine Öffnung ausgesprochen, die die Beschäftigung von nicht-christlichen Mitarbeitern ermögliche. Insbesondere von Seiten der Diakonie war dies gefordert worden. In der reformierten Kirche seien die Anforderungen an Stellenbewerber in der Vergangenheit schon locker gehandhabt worden, erläuterte Johr. Wo es sinnvoll erschien, seien ausnahmsweise auch Menschen anderer Konfession eingestellt worden.

Im neuen Gesetz gelte weiterhin der Grundsatz, dass Stellen in der Verkündigung, der Seelsorge und der Bildung nur mit evangelisch-reformierten oder anderen evangelischen Bewerbern besetzt werden können, sagte Johr. Neu sei, dass in anderen Arbeitsfeldern nun auch Kandidaten anderer Glaubensrichtung oder Konfessionslose angestellt werden könnten. Die Entscheidung liege im Ermessen der Einrichtungen. Allerdings müsse dies die Stellenbeschreibung zulassen, und es müsse für die Aufgabe sinnvoll sein.

Das Urteil des EuGH hatte eine Deutsche angestrengt, die wegen einer fehlenden Kirchenmitgliedschaft bei einem Bewerbungsverfahren im Diakoniebundesverband nicht berücksichtigt worden war.


Friedensgebt zum Abschluss

Zum Abschluss der Gesamtsynode haben die 62 Synodalen und Gäste der Gesamtsynode für den Frieden in der Welt gebetet. Anschließend bekamen Sie die Broschüre "Um Gottes Willen. FRieden fördern - Gewalt unterbinden" überreicht. Vor eineinhalb Jahren hatte die Synode den Ausschuss für Friedensarbeit gebeten, ein Diskussionpapier zum Thema Frieden zu entwickeln.

Die Broschüre kann hier bestellt werden