Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche

Insgesamt 88 Paragrafen regeln das gesamte Leben der Gemeinden, der Synodalverbände und der Landeskirche. Die Verfassung wurde am 9. Juni 1988 von der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und dem Landeskirchentag der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland beschlossen und wurde damit zur gemeinsamen Verfassung. Im Laufe der Jahre wurde die Verfassung an verschiedenen Stellen ergänzt und geändert.

Die jeweils aktuelle Fassung der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche findet sich in der Online-Rechtssammlung:

www.kirchenrecht-erk.de/ (Punkt 1.10)