Herbstsynode 2012

In der Emder Johannes a Lasco Bibliothek hat die Herbsttagung der Gesamtsynode begonnen. Nach einem Abendmahlsgottesdienst, die Predigt hielt Pastorin Ingrid Keßler-Woertel, eröffnete der stellvertretende Präses Norbert Nordholt die Sitzung. Er leitet die Tagung stellvertretend für den erkrankten Präses Garrelt Duin.


Bericht vom ersten Synodentag

Verabschiedung von Ingo Sengebusch

Kirchenpräsident Jann Schmidt hat vor dem ersten Tagesordnungspunkt Ingo Sengebusch aus Hamburg als regelmäßigen Gast der Gesamtsynode verabschiedet. Sengebusch nahm bis zur Sondersynode im September regelmäßig als Präses des Bundes evangelisch-reformierter Kirchen in Deutschland an den Tagungen der Gesamtsynode teil. Bereits vor mehr als 25 Jahren hatte er für den Bund mit der Evangelisch-reformierten Kirche einen Kirchenvertrag über eine Zusammenarbeit ausgehandelt. Mit dem Beitritt der Hamburger Gemeinde, aus der Sengebusch kommt, zur Landeskirche gehört diese nun nicht mehr zum Bund.

Nachfolger Sengebuschs als Vertreter des Bundes evangelisch-reformierter Kirchenin der Gesamtsynode ist der Dresdner Pastor Klaus Vesting. Zum Bund evangelisch-reformierter Kirchen gehören aktuell die Gemeinden in Dresden, Bückeburg und Stadthagen.

Neuwahl von Kirchenpräsident oder –präsidentin

Im Bericht des Moderamens hat Kirchenpräsident Jann Schmidt über die Vorbereitungen für seine Nachfolge berichtet. Nach der gescheiteren Verfassungsänderung im September muss Schmidt im Oktober 2013 verfassungsgemäß mit Erreichen des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Einen Termin für die Wahl gebe es noch nicht, das Moderamen habe aber inzwischen aus seiner Mitte Thomas Allin, Jakobus Baumann, Reinhild Gedenk und Roland Trompeter mit der Vorbereitung der Wahl beauftragt.

Die Stelle eines Kirchenpräsidenten/einer Kirchenpräsidentin solle nicht öffentlich  ausgeschrieben werden, angesprochen werden sollen Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb und außerhalb der Evangelisch-reformierten Kirche.

Der komplette Bericht des Moderamens als Download

Gesetz zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Die Gesamtsynode hat ein Gesetz über den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verabschiedet. Das Gesetz soll Opfern sexuellen Missbrauchs helfen und Mitarbeitende vor falschen Anschuldigungen schützen.

Vizepräsident Johann Weusmann kündigte die Einrichtung einer Hotline und einer Ansprechstelle an, außerdem sollen Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter stattfinden. Für diese Maßnahmen werde die Evangelisch-reformierte Kirche einen Kooperationspartner suchen, kündigte Weusmann an. 

Er sagte , es sei eine Illusion zu glauben, mit einem Kirchengesetz sexuellen Missbrauch verhindern zu können. "Es gibt sexuellen Missbrauch und er ist in den meisten Fällen männlich." Derzeit sei kein Fall in der Reformierten Kirche bekannt. "Aber wir müssen darauf vorbereitet sein".