Herbstsynode 2013

Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche kommt vom 28. bis 29. November zu ihrer Herbsttagung in der Emder Johannes a Lasco Bibliothek zusammen.

Bild unten: Wahlsynode vom 21. Juni 2013, bei der Martin Heimbucher als Kirchenpräsident gewählt wurde. (Foto: Reinhold Meppelink)

Wahlsynode vom 21. Juni 2013

Berichte vom 28. November


Bericht des Moderamens

Dank an den ehemaligen Kirchenpräsidenten

Kirchenpräsident Martin Heimbucher hat dem ehemaligen Kirchenpräsidenten Jann Schnidt für dessen Arbeit gedankt. Im Bericht des Moderamens sagte Heimbucher, Schmidt habe sich, nicht zuletzt durch sein beispielhaftes Zusammenwirken mit dem juristischen Vizepräsidenten Dr. Johann Weusmann, um die Evangelisch-reformierte Kirche verdient gemacht. Hembucher dankte ihm auch für die klar und vertrauensvoll gestaltete Übergabe der Amtsgeschäfte. „Im Landeskirchenamt hat Jann Schmidt ein gut bestelltes Haus hinterlassen“, so Heimbucher.

Heimbucher erinnerte an den Neubeginn in dieser Legislaturperiode der Gesamtsynode mit der eindeutigen Wahl des neuen Präses Norbert Nordholt im Mai und seiner eigenen Wahl im Juni. Noch nicht erfolgreich sei die Suche nach einem neuen Vizepräsidenten oder einer neuen Vizepräsidentin verlaufen. Bislang habe das Moderamen keinen Nachfolger für Johann Wesusmann finden können, den es der Gesamtsynode zur Wahl vorschlagen konnte.

Verteidigung des EKD-Familienpapiers

Kirchenpräsident Martin Heimbucher hat das sogenannte EKD-Familienpapier verteidigt. In seinem Bericht vor der Gesamtsynode sagte er, die EKD-Orientierungshilfe “Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ habe das Ziel gehabt, neben dem traditionellen Bild von Ehe und Familie die Vielfalt der Formen in den Blick zu bekommen, in denen Familie heute gelebt wird. Solche verbindlichen Lebensformen verdienten Respekt und Unterstützung von Seiten der Kirche und den Schutz des Staates.

Die Debatte habe aber auch gezeigt, dass die Menschen von einer kirchlichen Stellungnahme mehr erwarten als nur den Nachvollzug aktueller Trends.  An vielen Stellen der Bibel, im Alten wie im Neuen Testament, werde die Ehe als ein Bild und ein Abbild verstanden für die lebendige, liebevolle, von Treue getragene und von Untreue gefährdete Beziehung zwischen Gott und seinem Volk, so Heimbucher. Diese theologische Begründung sei zu kostbar ist, als dass man sie leichthin mit einer überholten bürgerlichen Moral gleichsetzen dürfte. Heimbucher sagte, es sei gut, dass die EKD nun ein Positionspapier zur theologischen Begründung der Ehe vorlegen wolle.

Der komplette Bericht des Moderamens zum Nachlesen


Beitritt zum Diakonischen Werk Niedersachsen

Die Diakonie der Evangelisch-reformierten Kirche tritt dem neuen Diakonischen Werk in Niedersachsen bei. Das hat die Gesamtsynode in Emden heute, 28.11.13, entschieden. Gleichzeitig bleibt das eigene Diakonische Werk bestehen, um die Gemeindediakonie und die Kindertagesstättenarbeit zu organisieren. Damit hat die Evangelisch-reformierte Kirche als dritte Kirche den Weg zur Gründung des gemeinsamen Diakonischen Werkes in Niedersachsen beschlossen. Bereits vor kurzem hatten die Synoden der Landeskirchen Braunschweigs und Schaumburg-Lippes ihre Mitgliedschaft bekundet, die Hannoversche Synide entscheidet morgen. Lediglich die Oldenburgische Landeskirche beteiligt sich an dem Werk nicht. Das neue Werk soll am 1. Januar 2014 starten.

Der Vorsitzende des Diakonischen Werks, Pastor Dietmar Arends, begründete die Gründung eines gemeinsamen Diakonischen Werkes in Niedersachsen mit der notwendigen politischen Interessenvertretung eines Spitzenverbands. Diese werde deutlich gestärkt. Zudem biete das neue Werk allen diakonischen Einrichtungen eine sehr oft nachgefragte fachliche und rechtliche Beratung. Diese hätten in der Vergangenheit Einrichtungen der reformierten Diakonie beim Diakonischen Werk der Landeskirche Hannovers kostenlos in Anspruch nehmen können. Dies sei nicht länger hinnehmbar. Bei der Neufassung des Diakoniegesetzes gehe es der Evangelisch-reformierten Kirche darum, ein eigenes diakonisches Profil zu erhalten, so Dietmar Arends. Daher blieben alle Kirchengemeinden Mitglied im eigenen Diakonischen Werk. Für die diakonischen Einrichtungen gelte zukünftig eine Doppelmitgliedschaft. Damit werde die Zughörigkeit zur Evangelisch-reformierten Kirche ausgedrückt wie die notwendige Beratung durch das neue Werk gesichert. Für die Kirchengemeinden sei eine Beratung auch ohne Mitgliedschaft im neuen Werk sicher gestellt.


Synode beschließt Spenden- und Kollektengesetz

In der Evangelisch-reformierten Kirche ist jetzt mit einem Gesetz geregelt, wie mit Spenden und Kollekten umzugehen ist. Nach einer langen Debatte veranschiedete die Gesamtsynode mit großer Mehrheit dazu verbindliche Regeln. Sie sehen vor, dass Einnahmen aus Spenden und Kollekten stets öffentlich bekannt gegeben werden müssen sowie unmittelbar ihrem Zweck zugeführt werden müssen. Bei allen Zählvorgängen ist die Vier-Augen-Prinzip verbindlich festgeschrieben.


Reformierter Bund wirkt gestärkt

Der Reformierte Bund als Dachverband der Reformierten Christen und Kirchen in Deutschland wird gestärkt. Die Gesamtsynode beschloss am Nachmittag, dass der Reformierte Bund eine Körperschaft öffentlichen Rechts werden soll. Kirchenpräsident Martin Heimbucher sagte, dass die reformierte Konfession in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) damit den lutherischen und unierten gleichgestellt werde. „Wir stärken damit die reformierte Stimme“, so Reiner Rohloff, Vorsitzender des Rechtsausschusses der Gesamtsynode.

Die bisherige Rechtsform des Reformierten Bundes als eingetragener Verein, in dem die reformierten Kirchen in Deutschland sowie zahlreiche Kirchengemeinden Mitglied sind, bleibt weiter bestehen. Die Errichtung der Körperschaft öffentlichen Rechts nimmt die die Evangelisch-reformierte Kirche gemeinsam mit der Lippischen Landeskirche vor, die bereits auf ihrer letzten Synode diesen Weg beschritten hat.


Synode billigt neuen Konföderationsvertrag

Die Evangelisch-reformierte Kirche hat sich als vierte evangelische Landeskirche für eine veränderte Form der  Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen ausgesprochen. Die 61 Synodalen stimmten am Nachmittag einem neuen Konföderationsvertrag mit großer Mehrheit zu. Der Vertrag sieht unter anderem den Wegfall der Konföderationssynode vor. Bereits die Synoden der Landeskirchen Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe hatten den Vertrag gebilligt, die hannoversche Synode wird am morgigen Freitag über den Vertrag beraten. Er soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Kirchenpräsident Martin Heimbucher bezeichnete die Konföderation als eine notwendige Interessenvertretung gegenüber dem Land Niedersachsen. Er erinnerte an den gescheiterten Prozess der Bildung einer gemeinsamen evangelischen Kirche in Niedersachsen, der dem jetzt eingeschlagenen Weg vorausgegangen war. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Reiner Rohloff aus Nordhorn, nannte die Zustimmung zum vorliegenden Vertrag eine kirchenpolitische Notwendigkeit.

Die vier lutherischen Landeskirchen sowie die Evangelisch-reformierte Kirche repräsentieren zusammen rund vier Millionen Protestanten in Niedersachsen. Wesentliches Organ der Konföderation ist ein Rat, in den die beteiligten Kirchen entsprechend ihrer Größe Mitglieder entsenden, die leitenden Theologen sollen darunter sein. Für die direkte Interessenvertretung gegenüber dem Land sollen Bevollmächtigte beschäftigt werden. In zehn Jahren soll mit einer Evaluation die Zusammenarbeit überprüft werden.


Pfarrstelle für Frauenarbeit ausgeweitet

Die Gesamtsynode hat die Pfarrstelle für Frauenarbeit auf einen Stellenumfang von 75 Prozent ausgeweitet. Die Vorsitzende das Frauenausschusses, Margret Balder, begründete die Ausweitung der Stelle mit dem Umfang der Aufgaben. So seien inzwischen auch Familien im Fokus der Frauenarbeit.

Die aktuelle Pastorin für Frauenarbeit, Gretchen Ihmels-Albe, trat ihre Stelle 2010 an, nachdem die Gesamtsynode  den Stellenumfang der landeskirchlichen Frauenarbeit von 100 auf 50 Prozent gekürzt hatte. Damals wurde eine Überprüfung dieser Entscheidung nach drei Jahren beschlossen. Ihmels-Albe wird jetzt zu 75 Prozent für die landeskirchlichen Frauenarbeit verantwortlich sein, mit 25 Prozent Stellenumfang wird sie weiterhin in der Kirchengemeinde Kirchborgum (Rheiderland) bleiben.

Foto: Frauenpastorin Gretchen Ihmels-Albe